Mit Menschen – Für Menschen

Qualitätsmanagement

Angaben zum Qualitätssicherungssystem

Unter Beachtung des § 113 SGB XI und Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege, stellen wir uns den Anforderungen der Qualitätssicherung.

Als Pflegedienst sind wir somit gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Rahmen von Qualitätsprüfungen durch unabhängige Sachverständige untersucht.

Externe Qualitätsberatung und Qualitätsprüfung steht demnach in engem Zusammenhang mit den einrichtungsinternen Anstrengungen zur Qualitätssicherung, um Leistungsqualität von innen, also aus unserem Pflegedienst selbst heraus, zu entwickeln, nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt,
Menschen zu helfen, die allein nicht mehr ihre alltäglichen Verrichtungen und Erledigungen bewältigen können.

Für uns ist es wichtig, diese Menschen nicht aus ihrem gewohnten Lebensrhythmus zu entreißen, einen liebevollen Umgang mit ihnen zu pflegen und die Qualität unserer Arbeit auf einem hohen Niveau zu halten.

Eine Spezialisierung auf bestimmte Fallgruppen gibt es nicht. Es finden alle Personen Aufnahme, die unsere Hilfe benötigen, jedoch wird im Einzelfall durch die Pflegedienstleitung entschieden, für welche Personen die Möglichkeit einer fachlichen Betreuung gegeben ist.