Übernehmen Sie die Pflege Ihres Angehörigen privat und beauftragen keinen professionellen Pflegedienst, zahlt Ihnen Ihre Pflegeversicherung bei Vorliegen einer Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld aus.
Gesetzliche Verpflichtung zur Beratung
Als Pflegegeldempfänger können Sie über dieses Geld nach eigenem Ermessen verfügen. Sie sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft durchführen zu lassen.
Die Häufigkeit dieser Pflegeberatungseinsätze richtet sich nach der vorhandenen Pflegestufe.
Hintergründe der Beratungsverpflichtung
Die gesetzlich geforderte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI hat folgende Hintergründe:
Die Beratungseinsätze müssen vom durchführenden Berater und von Ihnen formal bestätigt werden. Dafür stehen einheitliche Formulare der Spitzenverbände der Pflegekassen und der privaten Versicherungsunternehmen zur Verfügung.
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