Mit Menschen – Für Menschen

Beratung bei Pflegegeldbezug (§ 37.3 SGB XI)

Übernehmen Sie die Pflege Ihres Angehörigen privat und beauftragen keinen professionellen Pflegedienst, zahlt Ihnen Ihre Pflegeversicherung bei Vorliegen einer Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld aus.

Gesetzliche Verpflichtung zur Beratung

Als Pflegegeldempfänger können Sie über dieses Geld nach eigenem Ermessen verfügen. Sie sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft durchführen zu lassen.

Die Häufigkeit dieser Pflegeberatungseinsätze richtet sich nach der vorhandenen Pflegestufe.

Hintergründe der Beratungsverpflichtung

Die gesetzlich geforderte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI hat folgende Hintergründe:

  • die Versorgung des Pflegebedürftigen sicher zu stellen und
  • dem pflegenden Angehörigen eine regelmäßige Hilfestellung und praktische, pflegefachliche Unterstützung zu geben

Die Beratungseinsätze müssen vom durchführenden Berater und von Ihnen formal bestätigt werden. Dafür stehen einheitliche Formulare der Spitzenverbände der Pflegekassen und der privaten Versicherungsunternehmen zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie uns an!

Sprechzeiten

Montag bis Freitag:
7:30 - 15:30 Uhr

Telefon Service:
03 43 81 | 55 45 55

info@medisalus.de

Anschrift


Ambulanter
Pflegedienst
- Tagespflege

Schönbach
Bad Lausicker Straße 1
04680 Colditz