Für den Besuch unserer Tagespflegeeinrichtung wird ein von den Pflegekassen anerkannter Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Er setzt sich zusammen aus:
Die pflegebedingten Kosten
An den durch die Pflege anfallenden Kosten (Pflegekosten) und den Fahrtkosten beteiligen sich die Pflegekassen bis zur Obergrenze der jeweils bewilligten Pflegestufe.
Die Kosten der Tagespflege werden ab Pflegestufe I von den Pflegekassen übernommen. Die sogenannte „150 % Regelung“ ermöglicht Ihnen bei bestimmten Voraussetzungen eine Tagespflege ohne zusätzliche Kosten. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch ohne Kürzung des Pflegegelds.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den Tagesgästen selbst gezahlt oder können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind vom Gast selbst zu tragen. Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45b SGB XI bestritten werden.
Die Fahrtkosten und die Investitionskosten
Diese sind vom Gast selbst zu tragen.
Über die Pflegeversicherung lässt sich die Leistung Tagespflege zu großen Teilen finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an, wer beraten Sie gerne und machen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.